Dübelnachweis

Die Qualität einer Halterungskonstruktion steht und fällt mit dem Bauanschluss – in der Regel Dübelverankerungen – und dessen Lastabtrag. Deshalb überprüfen wir schon in der Planungsphase von Halterungskonstruktionen die Abtragbarkeit der Bauanschlusslasten durch die Dübelverankerung.

Zur Herstellung von Bauanschlüssen werden häufig Dübelgruppen von zwei oder vier Dübeln an einer Dübelplatte verwendet. An der Dübelplatte ist der Stahlbau – die Halterungskonstruktion – befestigt. Üblicherweise finden folgende Befestigungsmittel Anwendung:

  • Spreizdübel
  • Hinterschnittdübel
  • Durchsteckanker
  • Betonanker / GEWI-Anker

Der Dübelnachweis wird nach den aktuell gültigen Normen wie ETAG und dIBt-Leitfaden geführt. Grundlage hierfür ist die entsprechende bauaufsichtliche Zulassung der Dübel. Für größere Planungssicherheit werden bei den Nachweisen in der Planungsphase Bohrtoleranzfelder berücksichtigt. In Verbindung mit der Lastvorsorge in der Halterungsstatik ist eine Auslastungsreserve im Bauanschluss vorhanden, die auch größere Umplanungen aufgrund von Unwägbarkeiten (z. B. Bewehrungstreffern) und Setzfehlern (z. B. unzulässige Hülsenversenkung) toleriert.

Ihr Vorteil: Kürzere Montagezeiten durch schnelle Bewertung von Planungsänderungen.

Prinzipskizze eines Dübels Hiliti HDA-T